Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Die Abnahmen von DAN-Prüfungen obliegen sowohl dem DKV als auch den Landesverbänden – wobei Letztere für Prüfungen bis maximal 5. DAN verantwortlich zeichnen. Im nachfolgenden Überblick informieren wir Sie über die Voraussetzungen, die Termine und die jeweiligen Prüferinnen und Prüfer.
Die Termine zur Durchführung / Ausrichtung einer DAN-Prüfung sind bis zum 5. DAN immer innerhalb des jeweiligen Landesverbandes bei den entsprechenden Prüfungsbereichen / Stilrichtungen oder Landesprüfer-Referentinnen und -Referenten zu beantragen.
Die vom Landesverband genehmigten DAN-Prüfungs-Termine werden dann der Bundesgeschäftsstelle zur Veröffentlichung und Ausschreibung zugesandt. Die Anmeldung zur Durchführung / Ausrichtung von höheren DAN-Graden muss durch die Bundesstilrichtung genehmigt werden und ist danach schriftlich beim DKV einzureichen.
Die Anmeldung zu einer DAN-Prüfung (1. bis 5. DAN) ist digital möglich. Grundsätzlich können nur DAN-Anträge bearbeitet werden, bei denen alle Unterlagen rechtzeitig mit dem Antrag in der Bundesgeschäftsstelle vorliegen. Die Anmeldung zu einer DAN-Prüfung ist nur dann gültig, wenn sie die Voraussetzungen gemäß der Verfahrensordnung für DAN-Prüfungen erfüllt.
In Ausnahmefällen ist eine Unterschreitung der Mindest-Vorbereitungszeit von bis zu 14 Tagen möglich. Der schriftliche Antrag mit Begründung zur vorzeitigen Prüfungszulassung ist an die zuständigen Landesprüfer-Referentinnen und -Referenten zu stellen.
Erst mit der rechtzeitigen Zusendung (spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin) der schriftlichen Befürwortung der Stilrichtung ist die Teilnahme an der Prüfung möglich.
Die DAN-Prüfungs-Gebühren betragen 150,00 Euro, ebenso die Wiederholungs-Gebühren. Bei der Anmeldung zu einer SOK-Prüfung muss das Mitglied auch im Stil SOK gemeldet sein.
Wählen Sie Ihren Wunschtermin aus und schließen Sie den Vorgang ab. Das Programm kontrolliert automatisch, ob eine gültige Jahressichtmarke vorliegt. Falls keine Jahressichtmarke vorliegt, wird die Anmeldung nicht weitergeführt.
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Janina Scharf jnnschrfkrtd. Mit der erfolgreichen Anmeldung erhält der DAN-Anwärter per E-Mail eine Bestätigung, die an die Landesprüfer-Referentinnen und -Referenten weiterzuleiten ist.
Für Vereine sowie Prüfer und Prüferinnen besteht die Möglichkeit, unter Angabe der jeweiligen Vereinsnummer die kostenlosen Dateien für den Selbstdruck von Kyu-Zwischenprüfungs-Urkunden anzufordern. Dateien können unter nfkrtd angefordert werden.